Man muss sich einmal vor Augen führen, dass das Trinken aus Flaschen untersagt wird, die vielleicht alkoholhaltiges Bier enthalten (s. als Beispiel den in einem anderen Thread genannten "Malzbier-Fall") um einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Hier geht es um den klassischen Fall einer strafbewehrten Sachbeschädigung, die beim besten Willen nicht mit Emotionen und/oder einer Ausnahme zu entschuldigen ist, sondern bei dem der DMV aufgerufen ist, (selbstverständlich) mit der Schadenregulierung in Vorlage zu treten und den Verursacher zu ermitteln. Wäre schön, wenn sich einer der hier ansonsten im Forum zu anderen Themen häufig präsenten Präsidiumsmitglieder zu der Sache und deren Handhabung äußern würde.
|