Zitat:
Zitat von lessi
jetzt wird es polemisch.......:
die handhabe des dmv wird doch wie immer sein.
du darfst zwar deine privaten sachen einbringen, wenn du in deinem einsatz für
belange des dmv jedoch einen schaden anrichtest oder erleidest dann ist das
dein bier und hast nicht auf unterstützung durch den dmv hoffen.(es sei denn du betreibst
die anlage in bamberg)
so geschehen mehrfach in den letzten jahren.
gruss, lessi
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Kleines Beispiel gefällig? Anlässlich des JLP in Trappenkamp (die Eskimos unter uns werden sich noch erinnern

) bin ich auf schneeglatter Bahn 15 (Beton) in meiner Eigenschaft als DMV-Pressewart auf schneeglattem Untergrund beim Fotografieren ausgerutscht und habe meine private Fotokamera ruiniert.
Markus Janßen, der von diesem Missgeschick hörte, stellte mir daraufhin eine von der Minigolf-Marketing finanzierte Kamera zur Verfügung. Darüber hatte ich mich sehr gefreut - so weit, so gut.
Da ich annahm, das Amt noch ein paar Jahre ausüben zu wollen, hatte ich auf eine direkte Schadensmeldung verzichtet. Nach meinem Ausscheiden hatte ich mein DMV-Equipment zurückgegeben und stand jetzt plötzlich ohne Fotokamera da. Ich hatte dann im Frühjahr 2010 unseren Präsidenten schriftlich aufmerksam gemacht und bis heute keine Antwort erhalten.
Traurig, aber wahr.