Leider sitzt Herr Froehn einem Denkfehler auf. Die Antwort seines via Internet angerufenen Rechtsgelehrten ist wertlos, denn sie passt nur auf den ihm von Herrn Froehn geschilderten Fall - der freilich mit den tatsächlichen Vorkommnissen nichts zu tun hat. Interessant wäre die Antwort des Rechtsanwalts nur, wenn Herr Froehn ihm den Fall so geschildert hätte: "Ich betätige mich gerade als Troll in einem Internet-Forum, habe dort beleidigende Behauptungen gegen Forumsuser aufgestellt und soll nun vom Forumsbetreiber ausgeschlossen werden. Könnte ich gerichtlich gegen einen solchen Ausschluss vorgehen mit dem Hinweis auf Datenschutzgründe (unzulässiges Speichern von IP-Nummern)?" Darauf hätte der Internet-Anwalt sicher eine anderslautende Antwort gegeben.
Merke: Wer sein Problem nicht richtig schildert, kann auch nicht gut beraten werden.
Geändert von Di.Stefano (10.11.2010 um 21:37 Uhr).
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