Der Unterschied ist, meine ich, einfach zu ziehen:
Ich sprach von einem Grillfest mit anschließend 2-7 gespielten Runden Golf. Ich betone: Grillfest.
Deine drei Fälle beginnen jeweils mit dem Wort Turnier.
Ich denke, dass wir hier ein Problem diskutieren, dass in Wirklichkeit gar keins ist. Ein Minigolfurnier, zu dem andere Vereinsspieler eingeladen werden und das einen Leistungswettbewerb (mit oder ohne Preise) enthält, ist ein anmeldepflichtiges Turnier. Breitensportmaßnahme, Betriebssportfest, Minigolf-Familiensportfest usw. usw. - auch wenn dort Vereinsspieler als Lockvögel, Joker, Tandempartner, Grüß-Gott-Onkels oder was auch immer mitmachen - sind es nicht.
Ansonsten wäre ich, der sich jährlich mehrfach in solche Veranstaltungen stürzt, als Vielfach-Wiederholungstäter schon mehr als lebenslang gesperrt.
Nachdem Uwe nun ein klares Schlusswort unter dieses Thema gesprochen hat, möchte ich auch nicht mehr weiter dazu Stellung nehmen.
Gerne aber sollten wir zum ursprünglichen Thema des Threads weiter diskutieren.
Geändert von Michelino (28.11.2010 um 14:17 Uhr).
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