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Zitat von Pommes
SPORTORDNUNG S 2
4. Teilnahmeberechtigung
(7) Die Teilnahme von Spieler/innen mit einer gültigen DMV-Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 (Spielberechtigung) an Turnieren im Zuständigkeitsbereich eines anderen WMF-Aktivmitgliedes - außerhalb des grenznahen Bereichs nach Abs. 6 - ist nur zulässig, wenn das Turnier im WMF-Terminplan veröffentlicht ist. Darüber hinaus ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig.
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Wenn Güntter jeden einzelnen Auslandsstart genehmigen wollte, hätte er ja viel zu tun, man meldet einfach und fertig, außerdem gibt es genug internationale Turnier die nicht im WMF Terminplan stehen und an denen seit Jahren z.T. duzende deutsche Spieler teilnehmen ohne irgendwelche Konsequenzen.
Ich spiele seit 1970 iregelmäßig irgendwelche internationalen Turnier im angrenzenden Ausland und habe mir den Start noch nie genehmigen lassen.