@ bärliner 
 
Die Verbote gelten ja nicht nur im Turnier sondern auch im Training auf der gesamten Anlage, wo auch immer die anfängt (eventuell beim eintritt durch das Tor ) und Alkohol darf man noch nicht einmal mit sich führen ! Das heißt wenn man jemanden etwas böses will, dann petze ich zb Kefir oder kombucha  eines Mitspielers dem Schiedsgericht !  
 
Oder Traubensaft, der darf zb 1,0 Prozent Alkohol enthalten ohne , dass dies ausgewiesen wird ! 
 
 
Wie wird dann entschieden ? 
 
Das mit den zigartten ist ein dummes Beispiel, da wird das Steueraufkommen der Gemeinschaft gesichert, was sicherst du durch das totale Alkohol und Rauchverbot ? 
		
	
		
		
		
		
			
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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