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Alt 07.04.2011, 07:52
bärliner bärliner ist offline
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Regeln gibt es hierzu gar keine. Das Ganze unterliegt rein zivilrechtlichen Bestimmungen.
Wenn ein Platzbesitzer sein Hausrecht dahingehend ausübt, dass er einer Person den Zutritt untersagt, gilt das erst einmal dauerhaft bis zu einem evtl. Widerruf.
Richtet ein Verein auf dieser Anlage ein Turnier aus, so wird über die Nutzung der Anlage ein Vertrag geschlossen, egal ob mündlich oder schriftlich. Dieser beinhaltet in der Regel, dass der Verein für die Dauer des Turniers (und ggf. auch für Trainingstage) die Verantwortung übernimmt (egal ob mit oder ohne Gegenleistung durch den Verein). Nach meiner Meinung tritt damit der Platzbesitzer insoweit auch das Hausrecht an den Verein ab, womit auch das von ihm ausgesprochene Platzverbot für diese Zeit nicht gilt. Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen hier betroffen sind, lasse ich mal außer Betracht.
D.h. der betroffene Spieler kann die Anlage nutzen, soweit der Verein die Verantwortung hat, also er kann mindestens das Turnier mitspielen und sich am Turniertag morgens einspielen. Natürlich können mit dem Platzbesitzer im Sinne des Spielers weitergehende Absprachen (z.B. für ein bestimmte Anzahl von Trainingstagen) getroffen werden, aber dazu ist der Platzbesitzer nicht verpflichtet.
Soweit meine Meinugn dazu (die auch auf eigenen Erfahrungen beruht... ;-)). Die Juristen unter den usern mögen das gerne verfeinern.
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