Hallo Uwe, 
laut Satzung: 
Das Präsidium besteht aus 
1. dem Präsidenten/der Präsidentin, 
2. dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin Spitzensport, 
3. dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin Breitensport, 
4. dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin, 
usw. 
(10) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident/die Präsidentin, die Vizepräsidenten/innen und der Schatzmeister/ 
die Schatzmeisterin. Es genügt das Zusammenwirken von 2 vertretungsberechtigten Präsidiumsmitgliedern. 
In den Angelegenheiten der Kasse ist die Mitwirkung des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin vorgeschrieben, sofern 
das Amt besetzt und der Amtsinhaber/die Amtsinhaberin nicht verhindert ist. 
 
Hiervon sind 3 Ämter besetzt und sollten auch eingetragen sein. 
Gruß Holger 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
	 |