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Alt 23.05.2011, 19:11
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awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
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Standard Versteigerung(en) im Internet

An dieser Stelle wirft sich nun mal wieder die Frage auf, ob das rechtlich wirklich unanfechtbar ist. Versteigerungen zählen m.E. nach zu gewerblichen, und somit zu versteuernden Unternehmensleistungen.

H. Weber
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