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Alt 29.05.2011, 11:44
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allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
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Zitat:
Zitat von awhw Beitrag anzeigen
An dieser Stelle wirft sich nun mal wieder die Frage auf, ob das rechtlich wirklich unanfechtbar ist. Versteigerungen zählen m.E. nach zu gewerblichen, und somit zu versteuernden Unternehmensleistungen.

H. Weber
Minigolf am Haffbad
Willst du Millionen und Abermillionen Ebay-User vergraulen ;
Es geht ja hier um Versteigerung von Einzelstücken. Es bietet ja keiner
100 gleiche Bälle an. Das ist genau der Unterschied.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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