mwst
@ landei, gemeinnützigkeit und mwst haben nichts miteinander zu tun.
als kleingewerbetreibender kann man die mwst auch behalten, allerdings nur bis zu der von dir genannten umsatzgrenze und auch nur dann wenn man auf den vorsteuerabzug verzichtet.
die gemeinnützigkeit hat überhaupt nichts mit dem umsatz auf der anlage zu tun.
was meinst du wieviele ev als gemeinnütig anerkannt sind, die allein über ihre mitgliedsbeiträge mehr einnehmen.
der adac ist doch bestimmt auch ein ev.
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