@ Mr.Bojangles 
 
Was du schreibst ist mir geläufig, beantwortet allerdings nicht die Eingangsfrage. 
Ich definiere : Platzbetreiber oder Pächter. Der Eigentümer ist in der Regel Stadt oder  
Gemeinde. 
Ich vervollständige meine Frage : "Was hat ein Pächter/Betreiber/Stadt/Gemeinde von der  
Existenz eines Vereins ?" 
Das ein Verein den Platz in Ordnung hält bzw. sich daran beteiligt, ist eher die Ausnahme, oder ? 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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