Die Rechtfertigung von G. Schwarz bezüglich der Zulassung einer MOS-Anlage für die Austragung einer Deutschen Miniaturgolf-Meisterschaft kann nicht richtig sein. Denn wenn auf einer solchen Anlage Deutsche Meisterschaften ausgetragen werden dürften, welchen Sinn macht dann die Klassifizierung als MOS-Anlage? 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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