Zitat:
Zitat von BvB
Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.
Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.
Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.
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Falsch, der genuss von elektrischen zigaretten ist kein rauchen, es wird definitiv nichts angezuendet, das ist auch der unterschied zu kraeuter zigaretten, daher sind ja e-zigaretten auch in oeffentlichen gebaeuden und nichtraucherzonen erlaubt.. :-)