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					Zitat von pinkydiver  Es gibt auch das sogenannte Kleingewerbe (mit einem Jahresumsatz < 17500 Euro) mit vereinfachter steuerlicher Behandlung, da darfst Du keine MwSt. ausweisen, bist aber im Gegenzug auch nicht vorsteuerabzugsbrechtigt.
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Wieder was gelernt. Danke!