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  #18  
Alt 12.12.2011, 18:54
KptnBlau KptnBlau ist offline
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Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Es gibt auch das sogenannte Kleingewerbe (mit einem Jahresumsatz < 17500 Euro)
mit vereinfachter steuerlicher Behandlung, da darfst Du keine MwSt. ausweisen, bist aber im Gegenzug auch nicht vorsteuerabzugsbrechtigt.
Wieder was gelernt. Danke!
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