Zitat:
Zitat von pinkydiver
Es gibt auch das sogenannte Kleingewerbe (mit einem Jahresumsatz < 17500 Euro)
mit vereinfachter steuerlicher Behandlung, da darfst Du keine MwSt. ausweisen, bist aber im Gegenzug auch nicht vorsteuerabzugsbrechtigt.
|
Wieder was gelernt. Danke!