Zitat:
Zitat von Travis
Warum wird denn hier entgegen der Ausschreibung gehandelt? In der Ausschreibung steht unter Punkt 8 (1) das JEDE Runde ausgelost wird und nicht, dass alles komplett gelost wird.
Unter Punkt 8 (2) steht auch noch, dass das Viertelfinale gruppenübergreifend gelost wird - auch dieses wurde ja nicht gemacht. Wie kann das sein, dass mal eben eine verbindliche Ausschreibung über Bord geworfen wird??? Ist sowas "rechtlich" überhaupt haltbar?
Hier der Link zur Ausschreibung: http://www.minigolfsport.de/download/handbuch-w5.pdf
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Solange VOR der Auslosung bestimmt, welche Rundensieger gegeneinander gesetzt werden und wie die Paarung dann bestimmt wird, ist doch dem Zufallsprinzip Genüge getan. Dass man zusätzlich das Heimspielrecht bei den weiteren Runden nicht durch reines Setzen sondern durch Losen vergibt, ist auch dann auch völlig unproblematisch, zumal das genaue Prozedere der Auslosung nicht genannt ist (und auch nicht genannt sein muss). Einen unrechten Vorteil bzw. Benachteiligung kann ich hier nun überhaupt nicht erkennen.
Seltsam ist dann allerdings wirklich, dass die Regelung der überregionalen Ausrichtung des Viertelfinales nicht beachtet wurde.