Gruß an Bärliner: Auf eine Frage hast Du geantwortet: "Das geht gem. Ausschreibung nicht" (Gespräch am Rande DM in Homburg). Dies steht so nicht in der Generalausschreibung!
Hier wird nun dem Anschein nach gegen eine Auschreibung verstoßen, da die vorliegende doch für den gesamten Zeitraum des Wettbewerbs gilt!
Was gilt nun?
Gilt das was in den Ausschreibungen steht - oder das was der eine oder andere daraus macht?
*Kopfschüttel*
Sind die Ausschreibungen vor einer Saison überhaupt verbindlich, wenn in einen laufenden Wettbewerb jederzeit aufgrund eines Beschlußes eingegriffen werden kann - und diese A. dann ggf. turnierentscheidend geändert werden kann? Denn das ist hier geschehen!
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