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Zitat von bärliner
Nee klar, und bestimmt auch nicht mit der Genfer Menschenrechtskonvention...
Durch die Gebührenregelung wird niemand daran gehindert, Bälle aller Art zu produzieren und auch zu verkaufen. Und damit ist der Wettbewerb auch schon gerettet.
Welche Sportgeräte aber bei der Sportausübung einsetzt werden dürfen, ist allein Sache des jeweiligen Sportverbandes. Frag mal einen Curler oder einen Speerwerfer, wie groß die Auswahl an für den Wettkampf zugelassenen Sportgeräten ist. Unsere schier unendliche Auswahl an Sportgeräten spricht nicht gerade dafür, dass es hier keinen Wettbewerb gibt.
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nee - is klar,
dann frag mal in anderen sportarten nach, welcher sportartikelhersteller eine lizensierungsgebühr pauschal bezahlen muss , ohne ein teil produziert zu haben.
die gebühr pro ball finde ich ja in ordnung, aber als kleinsthersteller musst du erst mal 500 bälle im jahr verkaufen , um die grundgebühr wenigstens wieder raus zu bekommen.
diese grundgebühr ist definitiv eine einschränkung des wettbewerbes.
ich kenne auch wenige sportarten, in denen der weltpräsidenr und der präsident des mitgliederstärksten verbandes eigentümer einer firma ist, die ausschließlich sportartspezifische artikel herstellt.
mfg
düsseldorfer