Einzelnen Beitrag anzeigen
  #54  
Alt 29.12.2012, 06:38
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
Standard

Zitat:
Zitat von Daniel Christ Beitrag anzeigen
Das kann ich so nicht glauben. Im Umkehrschluß würde das heißen, dass ich im Privatleben alles machen könnte ohne vom Verband Bestrafungen erwarten zu müssen!
Ich könnte also theoretisch rein privat einen anderen Mnigolfer körperlich verletzen und üßte dann nur mit den zivilrechtlichen Folgen leben!?!?
Das ist völlig richtig.

Der Verband kann nur bei Verstößen gegen sein Regelwerk eingreifen und das auch nur während einer offiziellen Veranstaltung. Ein verbandsschädigendes Verhalten, außerhalb einer offiziellen Veranstaltung, liegt auch nur dann vor, wenn derjenige vorgibt, oder den Eindruck erweckt, er würde im Auftrag oder im Namen des Verbandes handeln. Genauso verhält sich das im Verein. Nur der Umstand, daß hier Minigolfartikel gekauft oder verkauft werden, reicht mit Sicherheit nicht aus.
__________________
__________________________________________________ _

Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

www.minigolf-felderbachtal.de
Mit Zitat antworten