Zitat:
Zitat von Michelino
Das wäre dann ein Verstoß gegen die geschriebenen Regeln.
Herbert hat recht - dort, wo keine Regeln des Verbandes übertreten werden, kann dieser Verband gegen ein Einzelmitglied nicht vorgehen. Mitglieder des Bundesverbandes sind die Landesverbände, die der Landesverbände sind die Vereine. Ein LV kann also gegen einen Verein etwas unternehmen, wenn der z.B. einen nicht regelkonformen Heimplatz hat, seine Beiträge nicht bezahlt oder ähnliches.
Ein Durchgriff des Landesverbandes über den Verein hinweg auf den Einzelspieler, z.B,. wegen "verbandsschädigenden Verhaltens", wie hier angedeutet, ist in einem Fall, der nicht direkt Verbandsregeln betrifft, rechtlich nicht möglich.
Was aber wohl möglich wäre (und auch gelegentlich schon praktiziert wurde) ist, dass Platzbetreiber (Vereine oder natürliche Personen) in begründeten Fällen gegen eine solche Person von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie auf diese Weise sanktionieren.
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Eigentlich wollte ich dazu hier nichts mehr schreiben, da das mittlerweile wieder einmal Formen annimmt, die fast nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben.
Michael willst Du Dich wirklich als Richter aufspielen, wenn sich zwei Minigolfer im rein zivilrechtlichen Bereich in die Haare kriegen. Hier behauptet jemand das ein Ball nicht per Post angekommen ist. Beim nächsten mal behauptet jemand, ein anderer hätte ihm fernab von einem Minigolfplatz 10 € geklaut. Dem nächsten verkaufe ich ein Auto, das nach 2 Monaten einen Motorschaden hat und der behauptet nun, ich hätte das beim Verkauf schon gewußt.
Hallo!!! Wo soll das hinführen??? Hierfür gibt es Zivilgerichte, die es schon manchmal schwer genug haben, die Wahrheit herauszufinden.