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					Zitat von  Michelino
					 
				 
				Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt. 
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt. 
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele: 
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab. 
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge. 
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar. 
Also mein Rat:      :  Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.     
			
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Nur am Rande erwähnt: IM NBV gibt es ebenfalls mehrere Ausnahmen:
KSV Baltrum, Osnabrücker MC und VfB Osnabrück. Die Gründe für die Ausnahmen sind mir allerdings nicht bekannt.