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Alt 17.04.2007, 23:04
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
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Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Sorry Grenchen,

aber das stimmt so nicht. Es besteht keine Pflicht Leserbriefe zu veröffentlichen. Hier obliegt es dem (zuständigen) Chefredakteur dieses zu tun oder nicht. Etwas anders gelagert ist der Fall in Gegendarstellungen, diese müssen veröffentlicht werden. Vorrausetzung hier ist, dass nachgewiesen werden kann, das in einem Artikel der Zeitung falsche Tatsachen gedruckt worden sind.

Hier von Pressezensur und dunklem Kapitel der Deutschen Geschichte zu schreiben halte ich übrigens für arg überzogen.

Gruß Travis

Hier muss ich Dir widersprechen. Eine Zeitung, welche nur die vorgefertigte Meinung ihrer Redakteure - egal ob ggf. auch falsch und absoluter Unsinn - weitergibt, ohne dass eine Gegenmeinung, die halt eben in Leserbriefen ausgedrückt werden kann, vorgibt, die ist
das Schwarze auf dem Papier nicht wert. Dann kannst Du auch ein Märchenbuch lesen. Ich halte auch nicht überzogen von einer Pressezensur zu sprechen. Ich halte auch nicht für überzogen hier das dritte Reich oder die ehemalige DDR zu nennen. Auch dort wurde nur das gedruckt was den "Redakteuren" genehm war. Ich möchte meine Vermutung, warum der Redakteur so reagierte, nicht in Schriftform ausdrücken - er wird halt seine Gründe haben. Es ist auf jeden Fall eine absolute Frechheit, dass eine offizielle Stellungnahme mit fadenscheinigen Gründen nicht abgedruckt wird. Leider ist das "Käseblatt" vermutlich nicht groß genug um zu einem Boykott zum Erwerb dieses Meinungsbildungsinstrumentes an seine Leser aufzurufen. Wenn hier nichts vertuscht oder Manipuliert werden soll, dann hätte der Leserbrief auch abgedruckt werden können. Oder wäre jemand damit geschädigt worden?
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