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Alt 30.09.2013, 11:31
Landei Landei ist offline
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Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Ihr vermischt da einfach Sachen, und ich finde seltsam, dass das erfahrenen Schiris wie euch passiert. Mit dem E oder V oder D ahndet man den sportlichen Verstoß während eines Turnier. Ob ein Spieler für den Schaden aufkommen muss, regelt nicht das DMV-Handbuch sondern das BGB - das hat Günter in einem anderen Thread sehr passend beschrieben.
Ich vermische nichts, denn ich betrachte zunächst nur den sportrechtlich relevanten Sachverhalt und zum zweiten die Auswirkung, die hieraus entstehen können.
Die Schadensersatzhaftung nach dem BGB lasse ich bewusst aussen vor.

Zum Rest heute Abend mehr.
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