Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 06.11.2013, 22:08
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Zitat:
Zitat von wilmue Beitrag anzeigen
Es sollte schon jeder gleich behandelt werden ,aber der Schadensersatz hat doch mit dem sportlichen nichts zu tun .Wenn ich auf einer Anlage aus welchem Grund auch immer einen absichtlichen Schaden anrichte bin ich doch in jedem Fall verpflichtet diesen zu ersetzen.
Selbst wenn ich unabsichtlich einen Schaden verursache wie auch immer bin ich dem Besitzer der Anlage zu Schadenersatz verpflichtet.
Es gibt einen feinen, gleichwohl erheblichen Unterschied: Schadenersatzpflichtig bin ich zivilrechtlich ohnehin, wenn ich einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursache. Ich mache mich aber zudem strafbar, wenn ich vorsätzlich handele, wobei ich nicht absichtlich handeln muss, sondern es ausreicht, wenn ich durch mein Verhalten einen Schaden billigend in Kauf nehme. Wer eine solche Straftat begeht, muss selbstverständlich nicht nur Schadenersatz leisten und sich bei einer Anzeige strafrechtlich verantworten, sondern auch bei einem Turnier disqualifiziert werden.
Mit Zitat antworten