Auszug aus der Satzung:
§ 13 Sportausschuss
(3) Dem Sportausschuss obliegen folgende Aufgaben:
1. die Erarbeitung von Vorlagen zur Sportwarte-Vollversammlung,
2. die Erarbeitung von Vorlagen zur Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne
§ 12 Sportwarte-Vollversammlung
(4) Der Sportwarte-Vollversammlung obliegen folgende Aufgaben:
1.die Beratung allgemeiner Fragen des Minigolfsports,
2. die Beratungen von Vorlagen zur Änderung der Sportordnung für eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung im Rahmen der Zuständigkeit des DMV oder für eine Beschlussfassung durch die World Minigolf Federation (WMF) nach Zustimmung der Bundesversammlung,
3. die Regelung des Spiel- und Sportverkehrs auf überregionaler und nationaler Ebene, auf internationaler Ebene im Rahmen der Zuständigkeit des DMV,
4. die Beratung und Beschlussfassung über die zu Nr. 3 erforderlichen Durchführungsbestimmungen,
5. die Beratung und Beschlussfassung über alle erforderlichen Zusatz- und Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung des DMV,
6. Vorschlag eines/einer geeigneten Kandidaten/Kandidatin für das Amt des DMV-Sportwartes/der DMV-Sportwartin an die Bundesversammlung,
7. die Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne,
..... Ende Auszug aus der Satzung
Damit ist es nur eine Frage ob man das Anträge oder Vorlagen nennt. Alles was der Sportausschuss bespricht kann er laut Satzung als Vorlage in die SpWVV einbringen.
Grundsätzlich kann gem. der Aufgaben laut Satzung alles auf der SpWVV besprochen und beraten und beschlossen werden, ohne das ein vorheriger Antrag vorliegt. Vorlagen und „Anträge“ dienen aus meiner Sicht somit nur dem gleichen Wissensstand für alle, damit in der vorhandenen Zeit auch ordentlich gearbeitet werden kann.
Damit war aus meiner Sicht alles ok….. über die Überschriften kann man sicher „streiten“.
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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