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Alt 13.03.2014, 08:00
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wate wate ist offline
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@ Michelino

Es kann ja keinen Freispruch geben, denn Hoeneß ist, egal, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, laut Selbstanzeige ein Steuerbetrüger. Sollte es tatsächlich zu einer Verfahrenseinstellung kommen, bin ich mit Dir einer Meinung, dass das weiter an den Bundesgerichtshof geht (im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung ebenfalls). Hier muß grundsätzlich der Begriff Wirksamkeit und Teilwirksamkeit abgeklärt werden, und am allerbesten sollte seitens der Gesetzgebung diesem Schmarrn der Selbstanzeigen ein Ende gesetzt werden.

Was für mich auch spannend ist: Bleibt Hoeneß im Falle einer Verfahrenseinstellung Bayern-Boss?
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