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Alt 13.03.2014, 19:46
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
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Na ja, mit meinen prognostizierten 4-5 Jahre lag ich knapp daneben. Die Verteidigung wird sicherlich Revision einlegen, möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Urteil in der Revision hält, zumal vor dem BGH der Sachverhalt nicht noch einmal aufgedröselt wird, sondern nur eine Überprüfung hinsichtlich etwaiger Verfahrensfehler und materiell-rechtlicher Fehler erfolgt.

Sicherlich unglücklich war der Umstand, dass UH das Fußballspiel gegen Arsenal besuchte während die Strafkammer damit abends beschäftigt war, das Zahlenwerk der Steuerfahnderin zu überprüfen. Dementsprechend ist die Bemerkung des Vorsitzenden zu bewerten, man habe sich ja das Spiel nicht ansehen können. Das hätte er sich verkneifen sollen und das hätte ich ihm auch als Strafverteidiger geraten. Ferner wäre es sicherlich angeraten gewesen, sich bei seinem Schlusswort nicht nur auf das Plädoyer seines Verteidigers zurück zu ziehen, sondern diese letzte Möglichkeit zu nutzen, noch einmal persönlich Reue zu zeigen und sich für sein Fehlverhalten zu entschuldigen. Alles Kleinigkeiten, die aber im Ergebnis bei der Urteilsfindung von Bedeutung sind.

Im übrigen achtet man als Verteidiger darauf, dass sein Mandant nicht bonbonlutschend den Gerichtssaal betritt, das wird als despektierlich empfunden und kann deshalb hinsichtlich des Gesamteindrucks nur schaden.
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