Zitat:
Zitat von Balu
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- Das ich die Betonanlage am Samstag schon während des noch laufenden Turniers wieder zum Training freigegeben habe entspricht meiner Ansicht nach der Sportordnung (S2, Punkt 11, Absatz 3). Das von einem (spielfreien) Schiedsrichter trainiert wurde war sicherlich unglücklich und mir in seiner Tragweite erst nachher bewußt.
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Vom Schiedsgericht hatte zu diesem Zeitpunkt keiner mehr gespielt (wenn ich mich recht erinnere). D.h. auf 11 besetzte Bahnen (8 - 18, wenn sie denn alle besetzt waren) kommen 3 nicht spielende Schiedsrichter. Ich glaube, das damit genug Aufsicht vorhanden gewesen wäre.
Dennoch gebe ich im nachhinein zu, das das Ganze unglücklich war.