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Alt 29.04.2014, 09:26
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wate wate ist offline
Mensch
 
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Wir gehen weiter von der Unschuldsvermutung aus und reden über das, was in der öffentlichen Sitzung am 7.1.2014 vor dem Amtsgericht Bottrop verhandelt wurde.

Die Anklage lautete, dass OS auf der Minigolfanlage am Stenkhoffbad vor 2 kleinen Mädchen masturbiert hätte. OS gab an, er habe "lediglich" uriniert.. Die beiden Kinder wurden vom Richter daraufhin angehört, und sie waren sich nach 6 Monaten nicht mehr sicher, ob das "nur" pinkeln oder mehr war. Wir reden von kleinen Kindern - wie schlimm ist das, wenn sie vor Gericht aussagen müssen. Dies mal nur so nebenbei.

Das Gericht ging dann vom Anklagepunkt "masturbieren" weg und wollte nun das Vorstrafenregister vorlesen. Daraufhin wurde beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen,. was der Richter jedoch ablehnte.

Es gibt 4 Vorstrafen, u.a. unerlaubter Waffenbesitz, Betrug und Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Zwar wurde OS bezüglich letztgenannter Vorstrafe in der jüngsten Vergangenheit nicht mehr auffällig, doch kam der Richter trotzdem nicht umhin, das Pinkeln aus einer Entfernung von 5 Metern vor Kindern als Straftat zu werten, weshalb es vorm AG eine Verurteilung zu 5 Monaten auf Bewährung gab.

Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen ist am 7. Mai 2014 um 11:30 Uhr im Saal 244 (LG Essen). Die Verhandlung ist öffentlich. AZ: 33 Ns 42/14

Das Sport- und Bäderamt Bottrop hat ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt und ihm Hausverbot für die Minigolfanlage erteilt.