Zitat:
	
	
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					Zitat von Keks  Wenn eine Spielgemeinschaft bei den Damen aufstiegsberechtigt ist, gilt dies dann für beide Vereine??? z.B. SG Bergisch Land / VfM Bottrop 
Theoretisch kann eine Damenmannschaft ja verzichten. Somit kann diese lt. Übergangsregelung in der jetztigen Liga starten. Wie sieht dies bei Spielgemeinschaften aus?? Dürfen da auch dann beide Vereine eine Mannschaft stellen???
 
Bevor jetzt wieder jemand meckert, man könnte dies nachlesen. Hierzu habe ich nichts gefunden...     | 
	
 
Dann lies mal richtig. Ausschreibung überregionale Ligen 33.2.d:
	Zitat:
	
	
		| Außerdem muss in der Vereinbarung geregelt sein, welcher der beteiligten Vereine bei Auflösung der Spielgemeinschaft als Rechtsnachfolger anzusehen ist. Damit ist u.a. die Übernahme des Startrechts in der jeweiligen Liga verbunden. Die Auflösung einer Spielgemeinschaft kann nur zum Ende eines Spieljahres erfolgen.
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