Deine eigentlich gestellte Frage wurde in der Tat nicht wirklich beantwortet. Schiedsrichter sollen selbstverständlich nur die Einhaltung des Regelwerk im Auge behalten, aber ebenso selbstverständlich keine eigenen Regeln schaffen. Deshalb liegt auch der Hinweis von cash auf Ziffer 16 (5) der IntSpR neben der Sache. Leider hat auch der BSportW hierzu sachlich nichts beigetragen, sondern sich zu einer emotionalen Tirade hinreißen lassen, die - nebenbei bemerkt - seines Amtes nicht würdig ist und mit der sich auch der DMV befassen sollte. Immerhin hat er in seinem ersten Beitrag selbst eingeräumt, dass alkoholfreies Bier grundsätzlich getrunken werden darf, das aber seiner Ansicht nach wegen Missverständnissen vermieden werden soll. Ich würde mir jedenfalls von keinem Schiedsrichter verbieten lassen, ein schön gekühltes Malzbier zu trinken. Wie dem auch sei, bleibt die von Dir letztlich gestellte Frage leider offen, wie man sich nämlich effizient während eines Turniers gegen eine offensichtlich regelwidrige Anordnung zur Wehr setzt. Der DMV sollte hierzu eine klare, dem Regelwerk entsprechende schriftliche Anweisung erteilen um so einen Unsinn - wie von Dir beschrieben - künftig zu vermeiden.
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