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					Zitat von  lohmarer
					 
				 
				Es gilt der alte Grundsatz der föderalen Struktur: 
Bundesrecht (Wechselfristen, mit Zulassung der Spielberechtigung für den neuen Verein) bricht Landesrecht (Generalauschreibung NBV Abt.1 für die Saison 2013/14).
  
			
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Selbst wenn man alle anderen Fragezeichen außer acht läßt, gilt das nicht für den reinen LV - Spielbetrieb. Hier ist der LV absolut autonom (DMV SpO 3.2). Im NBV ist es sogar so, daß die Abteilungen ihren eigenen Spielbetrieb selber regeln (NBV Satzung Artikel 7 Punkt 3.). Nur weil uns der DMV und der SAS des NBV mit seinen Beschlüssen in Zeitnot brachte und wir den Termin  unserer Relegation verschieben mußten, hebelt das nicht unsere Generalausschreibung aus.