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Alt 22.08.2014, 15:10
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
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Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Ja, natürlich! Geht ja auch gar nicht anders, weil die Generalausschreibung kein natürliches Ablaufdatum hat, sondern immer gilt. Deshalb gibt es es ja auch nie eine neue Generalausschreibung, sondern immer nur eine Änderung der bestehenden. Das BGB gilt auch schon seit 1900, wurde aber seitdem bereits einige hundert Mal geändert. Ist denn das so schwer zu verstehen?
Ich schreibe es gerne noch einmal, Deine Aussagen sind an Arroganz und Selbstherrlichkeit kaum zu übertreffen!

Hier hat wohl nicht die spassbremse das Problem des Verstehens, sondern eher Du. Wobei ich annehme, daß Du das bewußt nicht verstehen willst. Hier geht es darum, das die Änderungen während der laufenden Saison wirksam werden und nicht wie üblich ab der Anschlußsaison.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

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