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Alt 28.09.2014, 12:45
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cash cash ist offline
Systemkritiker
 
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Hier nochmal zwei Zitate aus dem Thread alkoholfreies Bier:

Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen

Sollte ein Veranstalter / Ausrichter davon abweichen wollen und ein entsprechendes Schiedsgericht einsetzt, welches diese Regelung nicht so ernst nimmt, ist das dann auch ok, wenn es vorher bekannt ist. Dies halte ich bei Spaßturnieren durchaus für möglich, persönlich auch für durchaus gewollt. Bei entsprechenden Verbands- und Meisterschaftsturnieren ist es aus meiner Sicht jedoch nicht akzeptabel.


Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Bei aller persönlicher Wertschätzung habe ich solch einen Unfug noch nie gelesen. Die Behandlung "Alkohol + Minigolf" ist genauso schwammig wie diese Diskussion. Hier muss es klare Richtlinien geben, an die auch die Schiedsgerichte gebunden sind. Entweder dürfen oder nicht dürfen. Ein bisschen dürfen gibt´s nicht.
Für Dich gibt es daher keinen Unterschied was es für eine Turnierform ist, so wie du selbst schreibst. Ich bin da deutlich offener. Aber hier in diesem Thema willst du zum Familienfest auch gerne mit einem Bierchen.

Warum passt es hier?

Ist es dann noch Sport?

Übrigens, Alkohol war auch schon verboten bevor es die Förderung durch den BMI und die Dopingrichtlinien im Minigolf gab. Also ist das nichts womit man sich dem BMI und seinen Fördergeldern und der NADA unterwirft!
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Geändert von cash (28.09.2014 um 13:06 Uhr).
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