Ja so ist das damals nach Einigungvertrag zwischen Abt. 2 und 5 vereinbart worden, aber nur für bereits bestehende Anlagen. Ich weiß nicht ob das für Neuanlagen (Kleingolf) oder alte an einen anderen Ort verlegte Bahnen gilt.
Und wenn du was an einer ehemaligen Abt. 5 Anlage ändern willst muß dies den Normungsbestimmungen der Abt. Eternit entsprechen das kommt noch dazu.
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
Geändert von Raila (03.05.2007 um 18:40 Uhr).
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