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Zitat von head202
Das sehe ich anders. In der DMV Sportordnung heißt es unter 6. das die nachfolgenden Punkte in der Ausschreibung enthalten sein müssen. Da die Ausschreibung zu den NBV Ligen keine Angaben enthält (was übrigens einen Mangel darstellt), ist hier wohl der Mindestzeitraum von 2 Wochen anzusetzen. Es ist in der Rechtsprechung allgemein so, dass niemand schlechter gestellt werden darf, als es die Vorschriften oder Bestimmungen vorsehen.
Die Generalausschreibung der überregionalen Ligen interessiert hier überhaupt nicht, da sie eben nur diese Turniere regelt und speziell für diese verfaßt wurde.
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Erst einmal vielen Dank für Deinen Hinweis, unter dem Punkt "Ausschreibungen" hätte ich diese Regelung nicht vermutet und habe sie deshalb übersehen.
Allerdings werden in der Rechtsprechung nur Vorschriften angewendet, gegebenenfalls - soweit möglich und angezeigt analog, also entsprechend. In der Ausschreibung des NBV für die WDM 2015 der NBV-Ligen fehlt zwar in der Tat eine Regelung. Aber man kann sich argumentativ meines Erachtens damit behelfen, indem man auf die Sportordnung des DMV als übergeordnetes, von den Landesverbänden und damit auch von dem NBV zu beachtendes Recht verweist. Allerdings wäre sicherlich die sauberste Lösung die Ausschreibung um einen Satz entsprechend der Sportordnung einfach zu ergänzen: " Der Termin der Fertigstellung der Anlagen zum Training darf nicht weniger als 14 Tage vor Turnierbeginn liegen."