Zitat:
Zitat von EllenSuhrbier
Rein rechtlich könnt Ihr als gewerbliche Verkäufer darauf hinweisen soviel ihr wollt, das ist völlig Wurst. Der gewerbliche Versender ist immer haftbar, wenn die Ware nicht ankommt bzw. beschädigt ankommt und unversicherter Versand ist das Risiko des Verkäufers 
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Die Aussage ist falsch.
§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch
Gefahrübergang beim Versendungskauf
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(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Abweichen von §447 BGB kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder individuelle kaufvertragliche Regelungen eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms