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 Ich sehe nicht, wo Regeln nicht eingehalten wurden?
 Handbuch W3 ab 2015. Punkt 20/3
 
 Für aus der 1. Bundesliga abgestiegene Damen-Mannschaften besteht ein Wahlrecht, ob sie in die 2. Bundesliga für
 gemischte-Vereinsmannschaften oder in den Landesverbands-Ligenspielbetrieb für Damen-Mannschaften absteigen.
 Dieses Wahlrecht besteht jedoch nicht innerhalb von zwei Saisonen nach einem direkten Aufstieg aus dem Landesverbands-Ligenspielbetrieb
 für Damen-Mannschaften. In diesem Fall steigt die Mannschaft immer in den LandesverbandsLigenspielbetrieb
 für Damen-Mannschaften ab.
 
 Einzig was mir nicht bekannt ist: Ob der Rückzug von Cuxhaven vor dem Aufstiegsspiel offiziell gemeldet wurde oder erst NACH dem Aufstiegsspiel. (Anzahl Aufsteiger)
 
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und auch in der 2. Bundesliga gilt:
ich bereue diese Liebe nicht!    .    .      .    |