Thema: WMF-Skandal
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  #39  
Alt 11.04.2016, 12:07
tg tg ist offline
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Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
[...] Interessant ist dieses Urteil:
Das LG Hamburg entschied zu gekauften Likes am 10.01.2013 (LG Hamburg, Urteil v. 10.01.2013, Az. 327 O 438/11), dass ein „Gefällt mir“ Button lediglich eine unverbindliche Gefallensäußerung darstellt, welche keine wettbewerbsrechtliche Irreführung darstellt.
Dazu habe ich auch schon gegenteilige Urteile gesehen. Aber da die WMF ihren (juristischen) Sitz in Schweden hat, greift das deutsche Wettbewerbsrecht ohnehin nicht.
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