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Alt 27.07.2017, 13:46
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Das Strafmaß für ein Vergehen sollte im Verhältnis stehen zum Schaden, den es angerichtet hat oder bewirken könnte.

Nun gibt es für das Trinken eines Bieres nach Beendigung des eigenen Spiels abseits der Anlage* eine Disqualifikation plus sechs Monate Sperre, das hier zuletzt diskutierte und real vorhandene Verhalten von Spielern während des Wettkampfs hat in der Regel was zur Folge: nichts. Da liegt ein klares Mißverhältnis vor, wenn man die schädliche Auswirkung auf den Minigolfsport betrachtet.


* (Ich spreche nicht von Spielen unter Alkoholfluß, Alkoholkonsum auf der Anlage, Beleidigungen, Drohungen und Tätlichkeiten.)