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					Zitat von  tg
					 
				 
				
			
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9. (5) 
Abgebrochene  Punktspiele 
werden  gewertet,  sofern  am  betreffenden  Spieltag  alle  Mannschaften  einer  Liga  (-Gruppe 
bzw. -Staffel) mindestens 2 Runden beendet haben.
18. (2)
Ein Verein, der die durch ihn zu erstellende Ergebnisliste nicht fristgerecht einreicht, wird durch den DMV-Sportwart mit einer Verwaltungsgeldstrafe in Höhe von 50,- EUR belegt. Die Frist für die Nachreichung der Ergebnisliste und die Zahlung der Verwaltungsgeldstrafe beträgt eine Woche. Der Ligaleiter der betreffenden Liga (-Gruppe bzw. -Staffel) erhält eine  Mitteilung  über  die  verhängte  Strafe.  Bei  fruchtlosem  Ablauf  der  Nachfrist  wird  der  Verein  durch  den  DMV-
Sportwart mit einer weiteren Verwaltungsgeldstrafe in Höhe von 100,- EUR belegt.
 
 