Das Folgende ist zwar von BaWü - aber zum erstenmal  steht "Minigolf" in einer Verordnung !
Das ist doch schonmal ein Fortschritt 
 
  :  Stufe 2 (gelb) – VOR PFINGSTEN ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:
    Außengastronomie
    Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe
    Fahrradverleih zu touristischen Zwecken
    Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper
    Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen"