Zitat:
	
	
		| 
					Zitat von allesroger  Das Folgende ist zwar von BaWü - aber zum erstenmal  steht "Minigolf" in einer Verordnung ! 
Das ist doch schonmal ein Fortschritt    
  :  Stufe 2 (gelb) – VOR PFINGSTEN ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:
 
    Außengastronomie 
    Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe 
    Fahrradverleih zu touristischen Zwecken 
    Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper 
    Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen" | 
	
 
Wo stehen denn Begriffe wie „Minigolf“ und „Stufe 2 (gelb)“ in den Verordnungen des Landes Baden-Württemberg? Ich habe sie nur in einem Presseartikel gefunden.
Dennoch, wenn ich das richtig gelesen habe, durften Freizeitanlagen und damit Minigolfplätze in diesem Bundesland ab MItte Mai wieder für die Allgemeinheit öffnen.