Wir beim MGC Epe haben neben der Vereinssatzung noch eine "BEitrags- und Erstattungsordnung". Hieraus kann jedes Mitglied seine Rechte (Erstattungen) und Pflichten entnehmen. Pflichten sind unabhängig vom Wohnord, lediglich ab 60 Jahren sind die Mitglieder nur noch eingeladen.
Bei uns müssen die Mitglieder
a) 1-2 mal den Rasen mähen
b) 15 Stunden an Arbeitseinsätzen teilnehmen
Nicht geleistete Arbeiten werden entsprechend in Rechnung gestellt, wobei die dadurch eingenommenen Gelder an die Mitglieder verteilt werden, die mehr Stunden geleistet haben. Restbeträge fließen der Jugend zu.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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