1. Das es eientlich einen sogenannten Sperrtermin - jedenfalls expressis verbis - nicht gibt, hatte ich bereits an anderer Stelle dargelegt. Im übrigen hat die beanstandete Terminkollision nicht das geringste mit einem Kombispielbetrieb zu tun, die Kollision wäre ohne weiteres rechtzeitig im Vorfeld vermeidbar gewesen.
2. Ich vermag auch nicht den geringsten Zusammenhang mit der Qualifikation des Siegers der Sterngolf-Liga für das von Dir angesprochenen Aufstiegsturnier zu erkennen. Warum sollten hiervon die "Stern-Golfer" ausgeschlossen werden? Soll etwa eine Regelung eingeführt werden, nach der "Stern-Golfer" generell von Aufstiegsturnieren fern gehalten werden?
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