Zitat:
Zitat von bärliner
Es kommt erst einmal auf den Antrag auf Freigabe beim alten Verein an, der muss bis zum 31.10. gestellt werden. Ist dies der Fall, erteilt der Verein die Freigabe zum 31.12.. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 01.01. erteilt. Soweit der Regelfall in Sachen sperrefreier Wechsel.
Für alle möglichen Sonderfälle möge man bitte Ziffer 5 der DMV-Sportordnung studieren.
|
Danke für die inforeiche antwort......