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Alt 06.11.2007, 21:53
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Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
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Innerhalb des BVBB muss jeder Verein selber seinen "Trainer-Lehrling" bezahlen >
ggf. zusätzlich zur Lehrgangsgebühr kommt noch die Gebühr für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs hinzu.

Bei meinem Verein haben wir die Regelung ins Auge gefasst, daß der Trainer einen Mindestzeitraum seine Funktion im Verein offiziell ausüben soll, ansonsten muss er Teilkosten zurückerstatten.
Man kann dieses als eine Art "Zweckbindung" sehen.
Sollte diejenige Person früher als den vereinbarten Mindestzeitraum den Verein verlassen bzw. nicht mehr offiziell den Verein trainieren wollen, so wird ihm die Freigabe zum Vereinswechsel so lange verweigert, wie die Person die zurückgeforderten Lehrgangsgelder dem Verein nicht wiedergibt.

Man muss das Ganze so sehen:
Der Verein hat mit dem betreffenden Trainer einen Arbeitsvertrag,
welcher über einen gewissen Zeitraum geht.
Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gibt es dann finanzielle Rückforderungen.

Nicht zu vergessen ist auch, daß der Trainer innerhalb von 4 Jahren weiterbildende Maßnahmen besuchen muss zwecks Lizenzerhalt, welche wiederum vom Verein bezahlt werden könnten / werden.
Auch muss er eine gewisse Anzahl an gegebenen Trainerstunden beim zuständigen Landessportbund nachwesien können.
Dafür gibt es aber steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und andere finanzielle Verrechnungsmöglichkeiten für den Trainer und den zu betreuenden Verein.
Diesbezüglich müsst ihr euch genauer bei den Landessportverbänden beraten lassen.

Und ja:
Wer viele bezahlte Trainerstunden gibt, der braucht eine weitere Steuerkarte!
Und ggf. eine zusätzliche Arbeitserlaubnis von seinem ursprünglichen Arbeitgeber.

TRAINER=ICH-AG!!!
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SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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