Auswirkungen der S11 auf die Schiedsrichter
Richtig übel wird es nun für die Schiedsrichter:
- sie müssen ab sofort bis 30 Minuten (statt wie bisher 10 Minuten) nach dem Turnier auf eingehende Proteste warten (Punkt 16.8). Das kann für Schiedsrichter, die wegen nachfolgender Privattermine weg müssen, schon mal ein zusätzliches Erschwernis sein. Übrigens hat diese zeitliche Ausdehnung auch konkrete Auswirkungen auf die Turnierspieler. Denn man darf ab sofort sein Bierchen oder ähnliches erst 30 Minuten, statt wie bisher 10 Minuten nach Turnierende genießen, und das auch an heißen Spieltagen.
- sie müssen die im vorigen Beitrag erwähnten Windabschirmungen während des Turnieres andauernd hin- und herrücken, damit sie auch bei drehenden Winden/Böen ihren Zweck erfüllen und nicht sinnlos in der Gegend rumstehen. Denn leider untersagt Punkt 13.4, dass der Spieler sich die Windabschirmung so zurechtrücken darf, wie er selber das für geboten hält. "Nur durch ein Mitglied des Schiedsgerichts" dürfen vielmehr diese stationären Windabweiser festgelegt und verändert werden, wie es dort heißt. In der Turnierpraxis heißt das dann wohl folgendes: Spieler X von der Mannschaft Y ist der Ansicht, die Windabschirmung stehe falsch. Er ruft nun also den Schiedsrichter, erklärt diesem, wie er die Windabschirmung zurechtgerückt haben will und der Schiedsrichter hat dies dann auszuführen. An einem windigen Tag dann ungefähr 200 mal. Es müsste dann ein Schiedsrichter so etwa 50 mal an einem Spieltag seine eigene Spielgruppe verlassen, um an einer anderen Bahn für einen anderen Spieler die Windabschirmung zurechtzurücken. Diese kleine Modellrechnung zeigt, dass die Vorschrift in Punkt 13.4 kaum praktikabel ist.
- sie müssen jede Menge Markierungen von Ballpositionen kontrollieren. Denn leider wurde in Punkt 12.4 neu festgelegt, dass bei jeder Unterbrechung das Spiel unmittelbar einzustellen ist und die Lage eines im Spiel befindlichen Balles zu markieren ist (aber nicht durch eine unveränderliche Markierung i. s. d. Punktes 2.15, gelle?). Dies hat zur Folge, dass beim obligatorischen Bahnenabziehen nach einer Unterbrechung Probleme bei der Lagebestimmung von Markierungen entstehen. Letztlich garantiert nur die Anwesenheit von Schiedsgerichtsmitgliedern, dass eine Markierung nach dem Abschluss der Bahnabzieharbeiten noch die gleiche Position aufweist wie vorher. Auf Abt.-1-Plätzen, wo bei Turnierunterbrechungen häufig mehr als drei Bälle "im Spiel" sein dürften, entsteht dann ein Problem, wenn das Schiedsgericht aus nur drei Mitgliedern besteht. Von diesen Schiedsgerichtsmitgliedern kann wohl kaum verlangt werden, dass sie zwei bis drei Bahnen gleichzeitig beaufsichtigen. Auch diese Regel wird in der praktischen Umsetzung größte Durchführungsprobleme hervorrufen.
Geändert von DiStefano (21.12.2007 um 15:18 Uhr).
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