Zitat:
Zitat von DiStefano
Richtig übel wird es nun für die Schiedsrichter:
- sie müssen ab sofort bis 30 Minuten (statt wie bisher 10 Minuten) nach dem Turnier auf eingehende Proteste warten (Punkt 16.8). Das kann für Schiedsrichter, die wegen nachfolgender Privattermine weg müssen, schon mal ein zusätzliches Erschwernis sein. Übrigens hat diese zeitliche Ausdehnung auch konkrete Auswirkungen auf die Turnierspieler. Denn man darf ab sofort sein Bierchen oder ähnliches erst 30 Minuten, statt wie bisher 10 Minuten nach Turnierende genießen, und das auch an heißen Spieltagen.
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Das ist richtig - nur den Sinn der neuen Regelung verstehe ich nicht . Im Vorentwurf von S 2 stehen auch jetzt noch die 10 min für die Einlegung von Protesten. Wenn kein Protest eingelgt wird, was macht das Schiedsgericht dann die verbleibenden 20 min???