Zitat:
Zitat von BvB
Das ist richtig - nur den Sinn der neuen Regelung verstehe ich nicht . Im Vorentwurf von S 2 stehen auch jetzt noch die 10 min für die Einlegung von Protesten. Wenn kein Protest eingelgt wird, was macht das Schiedsgericht dann die verbleibenden 20 min???
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Die S2 ist noch in einer alten Version hinterlegt (das Datum dahinter). Ich könnte mir schon eine Aktualisierung vorstellen.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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